Erstellen Sie strukturierte Einträgefür Ihr Verarbeitungsverzeichnis
Der Dokumenten-Generator unterstützt Unternehmen, Selbständige und öffentliche Stellen dabei, den zu ihrer Rolle passenden Eintrag für die Übernahme in ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu erstellen.
Ein strukturierter Prozess.
Keine umfangreichen Muster oder Vorlagen selbst anpassen: Der Dokumenten-Generator führt Sie Schritt für Schritt durch die für Ihre Rolle relevanten Angaben nach Art. 30 DSGVO. Als Verantwortlicher dokumentieren Sie eine konkrete Verarbeitungstätigkeit; als Auftragsverarbeiter die Kategorien der im Auftrag eines oder mehrerer Verantwortlicher durchgeführten Verarbeitungen. Die Angaben werden in einem geführten Frage-Antwort-Prozess erfasst. Anschließend erhalten Sie Ihren rollenbezogenen VVT-Eintrag zur Übernahme in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Rollenwahl
Sie wählen zunächst aus, ob der VVT-Eintrag für einen Verantwortlichen oder für einen Auftragsverarbeiter erstellt werden soll.
Angaben strukturiert erfassen
Der Generator zeigt passend zur gewählten Rolle die erforderlichen und ergänzenden Abfragen an.
VVT-Eintrag erhalten
Nach erfolgreichem Abschluss von Bestellung und Zahlung erhalten Sie persönliche, zeitlich begrenzte Downloadlinks, über die Sie das Dokument im gewählten Dateiformat abrufen und speichern können. Der erzeugte VVT-Eintrag ist zur anschließenden Übernahme in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten bestimmt.
Passend zu Ihrer Rolle nach Art. 30 DSGVO
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter müssen nach der DSGVO unterschiedliche Dokumentationspflichten erfüllen. Deshalb arbeitet der Generator mit zwei getrennten Erfassungspfaden.
Verantwortlicher
Dokumentation einer Verarbeitungstätigkeit
- ein VVT-Eintrag für eine Verarbeitungstätigkeit
- Zwecke der Verarbeitung
- Kategorien betroffener Personen und Daten
- Empfänger und mögliche Drittlandtransfers
- Löschfristen und technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- weitere Angaben nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO
Auftragsverarbeiter
Dokumentation der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten
- VVT-Eintrag zu den Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die im Auftrag eines oder mehrerer Verantwortlicher durchgeführt werden
- Zuordnung der Kategorien von Verarbeitungen zum jeweiligen Verantwortlichen, in dessen Auftrag sie durchgeführt werden
- mögliche Drittlandtransfers
- technische und organisatorische Maßnahmen
- weitere Angaben nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO
Ihr Weg zum VVT-Eintrag:
Rolle wählen
Sie wählen aus, ob Sie als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter dokumentieren.
Angaben erfassen
Sie beantworten die passend zu Ihrer gewählten Rolle eingeblendeten Fragen.
Dateiformat & Bestellung
Sie wählen das gewünschte Dateiformat, prüfen Ihre Bestelldaten und schließen die Zahlung ab.
Dokument herunterladen
Nach erfolgreicher Bestellung werden Ihnen die persönlichen Downloadlinks im Browser und mit der Bestellbestätigung per E-Mail bereitgestellt.
Was Sie nach der Bestellung erhalten
Aus Ihren Angaben wird ein rollenbezogenes Dokument (VVT-Eintrag) erzeugt, das Sie in Ihr bestehendes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten übernehmen und für Ihre Zwecke weiterverwenden können.
Dokumentbereitstellung und Zahlung
Ihr VVT-Eintrag wird Ihnen ausschließlich über persönliche, zeitlich begrenzte Downloadlinks bereitgestellt. Die Downloadlinks werden Ihnen nach erfolgreicher Bestellung einmalig direkt im Browserfenster angezeigt und anschließend per E-Mail in der Bestellbestätigung übermittelt. Über diese Links können Sie Ihre Dokumente für einen Zeitraum von 14 Tagen abrufen und speichern.
Sie zahlen einmalig für die Erstellung und Bereitstellung eines VVT-Eintrags auf Grundlage Ihrer Angaben. Der Preis gilt unabhängig davon, ob Sie den VVT-Eintrag als PDF, Word (.docx) oder als PDF + Word bestellen.
FAQ zum VVT-Generator
Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) und wann muss ich es führen?
Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), häufig auch als Verarbeitungsverzeichnis bezeichnet, ist die in Art. 30 DSGVO vorgesehene Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten einer Organisation. Verantwortliche dokumentieren darin insbesondere die Zwecke der Verarbeitung, Kategorien betroffener Personen und personenbezogener Daten, Empfängerkategorien, gegebenenfalls Drittlandübermittlungen sowie – soweit möglich – Löschfristen und technische und organisatorische Maßnahmen. Auftragsverarbeiter führen nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO ein eigenes Verzeichnis über die Kategorien der im Auftrag durchgeführten Verarbeitungen. Das VVT unterstützt zugleich den Nachweis der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen und ist der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.
Eine Ausnahme für Unternehmen oder Einrichtungen mit weniger als 250 Beschäftigten besteht nur unter engen Voraussetzungen. Sie greift insbesondere nicht, wenn die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt, voraussichtlich ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen birgt oder besondere Kategorien personenbezogener Daten bzw. Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verarbeitet werden. Auch kleinere Unternehmen können daher zur Führung eines VVT verpflichtet sein.
Verstöße gegen die Pflichten aus Art. 30 DSGVO können nach Art. 83 Abs. 4 DSGVO mit Geldbußen von bis zu 10 Mio. € oder – bei Unternehmen – 2 % des weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dabei handelt es sich um gesetzliche Höchstgrenzen; die konkrete Höhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Sie möchten eine konkrete Verarbeitung personenbezogener Daten als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter erfassen? Mit unserem Dokumenten-Generator erstellen Sie auf Grundlage Ihrer Angaben einen strukturierten VVT-Eintrag nach Art. 30 Abs. 1 oder Abs. 2 DSGVO, den Sie anschließend in Ihr Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten übernehmen können.
Für wen ist das Angebot bestimmt?
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Es handelt sich um ein B2B-Angebot. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Angebot ausgeschlossen.
Was ist der Unterschied zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter?
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist, wer allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen.
Beide müssen nach Art. 30 DSGVO unterschiedliche Dokumentationspflichten erfüllen. Im Dokumenten-Generator wählen Sie daher zunächst Ihre Rolle: Als Verantwortlicher erstellen Sie einen VVT-Eintrag zu einer Verarbeitungstätigkeit nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO; als Auftragsverarbeiter einen VVT-Eintrag zu den Kategorien von Verarbeitungen, die Sie im Auftrag eines oder mehrerer Verantwortlicher durchführen, nach Art. 30 Abs. 2 DSGVO.
Enthält das Angebot eine individuelle rechtliche Beratung?
Nein. Der Dokumenten-Generator erstellt auf Grundlage Ihrer Eingaben eine strukturierte Dokumentation zur Verwendung im Zusammenhang mit Ihrem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Das Angebot umfasst keine individuelle rechtliche Beratung und keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
In welchem Format erhalte ich meinen VVT-Eintrag?
Das gewünschte Dateiformat wählen Sie im Generator. Je nach Bestellung wird Ihr VVT-Eintrag als PDF und/oder DOCX bereitgestellt.
Was kostet ein VVT-Eintrag?
Ein VVT-Eintrag kostet einmalig 79,00 €. Der Preis gilt unabhängig davon, ob Sie PDF, Word (.docx) oder PDF + Word auswählen. Ein Abonnement wird nicht abgeschlossen. Umsatzsteuer wird gemäß § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben.
Wie lange kann ich das Dokument herunterladen?
Die persönlichen Downloadlinks stehen Ihnen 14 Tage lang zur Verfügung. Laden Sie das Dokument bitte innerhalb dieses Zeitraums herunter und speichern Sie es anschließend in Ihrem eigenen Dokumentationssystem.
Werden meine VVT-Dokumente per E-Mail versendet?
Nein. Das erzeugte Dokument wird nicht als E-Mail-Anhang versendet. Sie erhalten stattdessen persönliche Downloadlinks einmalig nach erfolgreicher Bestellung im Browser und in der Bestellbestätigung per E-Mail.
Ihren nächsten VVT-Eintrag strukturiert erstellen.
Rolle wählen, Angaben erfassen und das Dokument nach Abschluss der Bestellung herunterladen.
